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Allgemeine Geschäftsbedinungen

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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGBs)

1 Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere, auch künftigen Verträge und sonstigen Leistungen (im folgenden „Lieferung“). Für künftige Lieferungen können sie von uns jederzeit geändert werden. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn wir sie im Einzelfall schriftlich bestätigen.

1.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die bei Abschluss des Vertrages nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2 Angebot, Verkaufsunterlagen und Preise
2.1 Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Auftrag schriftlich bestätigen.

2.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss mit Mitarbeitern der DSD-Solutions e.K. , soweit diesen nicht eine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die DSD-Solutions e.K.. Nach Vertragsschluss sollten mündliche Änderungen und Ergänzungen durch die DSD-Solutions e.K. schriftlich bestätigt werden.

2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden.

2.4 Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen. Unsere Preise gelten nur für die aufgeführten Lieferungen und Leistungen, Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

2.5 Nicht von uns vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenerhöhungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen.

2.6 Werden in der Bestellung Staffelpreise vereinbart, so können wir in Höhe der sich aus dem Staffelangebot ergebenden Differenz eine Nachbelastung vornehmen, wenn der Besteller die der zugrunde gelegten Staffel entsprechende Menge nicht abgenommen hat.

3 Ausführung und Menge
3.1 Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch insgesamt für den Besteller zumutbar bleibt.

3.2 Gegenüber Unternehmern verstehen sich im Übrigen alle Mengen-, Maß- und technischen Angaben mit den handelsüblichen Toleranzen.

4 Lieferung und Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie. Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.

4.2 Bei durch höhere Gewalt bedingten vorübergehenden Leistungshindernissen verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer ihres Vorliegens. Dies gilt auch für sonstige unvorhersehbare Leistungshindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel oder behördlichen Maßnahmen.

4.3 Bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf vorhersehbare typische Schäden begrenzt, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt die Haftungsbegrenzung nicht. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.

4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht im Falle des Satz 1 in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, Schadensersatz, statt der Leistung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu verlangen; die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.
Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.5 Teillieferungen sind zulässig.

5 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

5.2 Für Unternehmer gilt: Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Ansprüche aus Transportschäden sind vom Besteller geltend zu machen. Es ist Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.

5.3 Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6 Zahlungsbedingungen
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

6.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

6.3 Eine Gutschrift für Wechsel und Schecks erfolgt nur unter dem Vorbehalt des richtigen Einganges des vollen Betrages. Wir behalten uns die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten vor. Kosten- und Diskontspesen hat der Besteller zu tragen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vorlage und Protest. Bei Protesterhebung eigener Wechsel, des Bestellers oder nicht sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel, sind wir berechtigt, sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks nehmen wir nicht an.

6.4 Bei jeder Bestellung, die auf Rechnung oder mit monatlicher Zahlungsweise erfolgt, führen wir automatisch eine Bonitätsprüfung durch.
Diese Prüfung dient dazu, das Zahlungsausfallrisiko zu minimieren und unsere berechtigten Interessen zu schützen. Die Durchführung der Bonitätsprüfung erfolgt durch die Creditreform und der Schufa Holding AG unter Verwendung der von Ihnen angegebenen persönlichen Daten sowie gegebenenfalls Informationen von externen Wirtschaftsauskunfteien.

Auf Grundlage des Ergebnisses der Bonitätsprüfung behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte die gewählte Zahlungsmethode aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung nicht akzeptiert werden können, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten.

Mit der Nutzung unserer Dienste und der Auswahl einer Zahlungsmethode, die eine Bonitätsprüfung erfordert, erklären Sie sich mit der Durchführung einer solchen Prüfung einverstanden. Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Bonitätsprüfung erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den genannten Zweck zu verwenden. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

6.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges gegenüber Unternehmern Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten und gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Das Recht weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

6.6 Wenn uns Umstände nach Vertragsabschluss bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird oder der Besteller Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks oder Wechsel angenommen wurden sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig zu machen.

Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.

6.6 Der Besteller ist zur Aufrechnung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt gegenüber Unternehmern auch bezüglich des Zurückbehaltungsrechts.

6.7 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

6.8 Mit schuldbefreiender Wirkung können Zahlungen nur auf das von uns bei Rechnungsstellung angegebene Konto sowie an Angestellte unserer Firma erfolgen, denen wir Inkassovollmacht erteilt haben.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

Gegenüber Unternehmern gelten die nachfolgenden Bedingungen:
7.2 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus unserer Geschäftsverbindung haben, bezahlt sind, und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Das gilt darüber hinaus auch für künftig entstehende Forderungen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldenforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Besteller auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Der Eigentumsvorbehalt steht uns nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlusssaldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu. Der Besteller tritt uns die Forderungen auf den Saldo im Sinne von § 355 HGB in Höhe unserer fälligen Forderungen ab.
Gerät der Besteller mit der Erfüllung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in Verzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers
– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

7.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.4 Der Besteller ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7.6 Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang uns zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Soweit die Ware verarbeitet oder vermischt wurde, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Eigentumsvorbehaltes zum Gesamtwarenwert. Hat der Besteller die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab.

7.7 Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

7.8 Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.

8 Gewährleistung
8.1 Ist der Besteller Kaufmann, setzen seine Gewährleistungsansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Verbrauchern und bei Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Schadensersatzansprüche wegen einer garantierten Eigenschaft stehen dem Besteller nur zu, wenn die Übernahme einer Garantie den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden sichern sollte. Andere Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung mit Ausnahme von Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fallen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

8.4 Für Rückgriffsansprüche des Bestellers nach den Regeln zum Verbrauchsgüterkauf gelten die Bedingungen unter Nummer 8.2 und 8.3 nur bezüglich der Schadensersatzansprüche.

8.5 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Für vom Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

9 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um voraussehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

9.2 Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10 Ausfuhrkontrollbestimmung
10.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von uns gelieferte Ware deutschen oder ausländischen Ausfuhrbestimmungen unterliegen kann.
Der Besteller ist für die Einhaltung dieser Ausfuhrbestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. Er verpflichtet sich ausdrücklich, über die erhaltene Ware nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verfügen.

 

11 Marketingverwendungen
11.1 Mit Auftragserteilung räumt der Auftraggeber der DSD-Solutions e.K. das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-exklusive Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellten Bilder und Videos (nachfolgend „Medieninhalte“) für sämtliche Zwecke zu nutzen.
Dies umfasst insbesondere:
• Die Veröffentlichung und Verbreitung auf allen Social-Media- Plattformen (Facebook, Tiktok, LinkedIn, Instagram)
• Die Verwendung auf der Unternehmenswebsite der DSD- Solutions e.K, sowie Unterwebseiten.
• Die Nutzung in Printkatalogen, Broschüren und sonstigen Werbematerialien der DSD-Solutions e.K.
• Die Bearbeitung und Umgestaltung der Medieninhalte Die DSD-Solutions e.K. ist berechtigt, bei der Verwendung der Medieninhalte den Unternehmensnamen des Auftraggebers zu nennen.
Eine Nennung von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nicht.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er die Einwilligung abgebildeter Personen zur Veröffentlichung und Verbreitung der Medieninhalte eingeholt hat. Er stellt die DSD-Solutions e.K. von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht exklusiv. Der Auftraggeber behält das Recht, die Medieninhalte selbst zu nutzen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Die DSD-Solutions e.K. ist berechtigt, die ihr eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Eine gesonderte Vergütung für die Verwendung erfolgt hierfür nicht.

11.2 Der Auftraggeber stellt die DSD-Solutions e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung der Medieninhalte entstehen könnten. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass aus der Veröffentlichung und Nutzung der Medieninhalte durch die DSD-Solutions e.K. keine Schadensersatzansprüche entstehen können.

11.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Medieninhalten verfügt und deren Nutzung durch die DSD-Solutions e.K. keine Rechte Dritter verletzt.

12 Dienstleistungen
12.1 Der Auftragnehmer ist an keinerlei Fristen und Termine betreffend die Ausführung der Leistung gebunden, es sei denn, dies wäre schriftlich vereinbart und durch die Unterschrift beider Parteien bestätigt.

12.2 Soweit der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat und die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte ‑ gleichgültig ob im Werk des Auftragnehmer oder bei einem seiner Vertragspartner eingetreten – insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die etwaig vereinbarte Leistungszeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Leistung unmöglich, so wird der Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Auftraggeber ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
12.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Auftragnehmer Eigentums-, Urheber- und sämtliche Gewerblichen Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere für Unterlagen über alle genannten Dienstleistungen. Die überlassenen Unterlagen und Muster sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Auftragnehmer weitergegeben werden.

12.4 Der Auftraggeber kann bei einem Mangel der Leistung Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist auch im zweiten Versuch fehl oder kommt es aus sonstigen Gründen nicht innerhalb angemessener Frist zur Nacherfüllung, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ist nur ein Teil der erbrachten Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Leistung kein Interesse hat.

12.5 Ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung des Auftragnehmer ist der Auftraggeber nicht berechtigt, einen Mangel der Leistung auf Kosten des Auftragnehmer selbst auszubessern oder durch Dritte ausbessern zu lassen.
Die Gewährleistungsrechte und -ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber eigenmächtig Nachbesserungen selbst ausführt oder durch Dritte ausführen lässt.

12.6 Im Falle eines berechtigten Nachbesserungsverlangens ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen zu tragen.

12.7 Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels der Leistung kann der Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (regelmäßig 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde) geltend machen.

12.8 Gegenüber Unternehmern stellen öffentliche Äußerungen des Auftragnehmer oder dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung, keine verbindliche Vereinbarung über die Ausführung oder das Ergebnis der Leistung oder eine Garantie bezüglich der Leistung dar.

12.9 Mehrarbeiten sind Leistungen, die über den im Angebot oder schriftlich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags notwendig sind.

12.10 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehrarbeiten, die nicht explizit im Angebot aufgeführt oder schriftlich vereinbart wurden, dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung der Mehrarbeiten gelten die im ursprünglichen Angebot festgelegten Preise und Konditionen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durchgeführten Mehrarbeiten detailliert zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Anfrage nachzuweisen.
Dies kann in Form von:
• Arbeitszeitnachweisen
• Materialaufstellungen
• Tätigkeitsberichten
• oder anderen geeigneten Dokumenten erfolgen.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sobald ersichtlich wird, dass Mehrarbeiten erforderlich sind, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Soweit möglich, wird der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers vor der Durchführung von Mehrarbeiten einholen. In dringenden Fällen, in denen eine vorherige Zustimmung nicht eingeholt werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, die notwendigen Mehrarbeiten durchzuführen und nachträglich zu berechnen.

14 Salvatorische Klausel
Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der vorstehenden Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder Vereinbarungen unberührt. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit des gesamten Vertragswerks oder der gültigen Leistungs-/Zahlungsbedingungen nicht berührt. Vielmehr ist die nichtige oder geänderte Bestimmung so auszulegen, wie gesetzlich möglich dem Ziel der ursprünglichen Bestimmung folgend.

15 Schriftform
Mündliche Nebenabreden existieren nicht bzw. werden durch die Regelungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ersetzt. Abweichungen sowie Neben- und Zusatzabreden sind nur gültig. wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie mit dem Geschäftsführer des Auftragnehmer getroffen wurden.

16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist, ist Arnsberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
Arnsberg ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohn-, Geschäftssitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartner im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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